Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Wir können es unseren Gästen leider nicht ersparen und haben ein paar „Spielregeln“ im Vorfeld und beim Aufenthalt im Naturfreundehaus Rahnenhof in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten. Bitte sorgfältig durchlesen, damit es erst gar nicht zu Unstimmigkeiten kommt.

  • Ein Vertragsverhältnis kommt durch die Bestätigung einer Buchung seitens des Naturfreundehaus Rahnenhof bzw. durch die
    Annahme eines Angebotes des Naturfreundehaus Rahnenhof durch den Gast zustande. Buchungsbestätigungen und Angebotsannahmen erfordern grundsätzlich die Schriftform (per Brief, per Post oder per mail).
  • Bei kurzfristigen Anfragen (zwei Wochen vor dem geplanten Anreisetermin) kann auf die Schriftform verzichtet werden. Durch die telefonische Annahme eines Angebotes des Naturfreundehaus Rahnenhof durch den Gast begründet sich bereits der Beherbergungsvertrag und sowohl das Naturfreundehaus Rahnenhof als auch der Gast verpflichten sich zur Leistung. Berechtigte Vertreter des Naturfreundehaus Rahnenhof werden den Gast explizit auf den beiderseitigen Verzicht auf die Schriftform hinweisen.
  • Soweit einzelvertraglich schriftlich oder mündlich nicht etwas anderes vereinbart wird, ist vom Gast eine Anzahlung auf den Aufenthalt zu leisten. Die Höhe der Anzahlung und den Zeitpunkt, bis wann die Anzahlung auf das im Bestätigungsschreiben des Naturfreundehauses angegebene Konto eingegangen sein muss, legt das Naturfreundehaus Rahnenhof nach eigenem Ermessen
    fest und informiert den Gast schriftlich darüber. In der Regel beträgt die Anzahlung € 25,-- pro Zimmer. Vor vollständiger Erfüllung der Anzahlungspflicht durch den Gast ist das Naturfreundehaus Rahnenhof berechtigt, die vereinbarte Leistung zurückzubehalten oder vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten, ohne dass dem Gast das Recht auf Schadenersatz zugestanden wird. Der Betrag, der
    sich aus Buchung und Aufenthalt ggfls. abzüglich einer vorab geleisteten Anzahlung ergibt, ist spätestens am Vorabend der Abreise bar oder per ec-Zahlung fällig.
  • Das bestehende Vertragsverhältnis kann vom Gast durch schriftliche Erklärung ganz oder teilweise gekündigt werden. Erfolgt die Kündigung bis zu 6 Wochen vor dem Aufenthaltsbeginn, so ist kein Ausfallgeld, danach 60% des vereinbarten Gesamtpreises vom Gast zu zahlen. Das Ausfallgeld erhöht sich auf 100% der gebuchten Leistung, wenn die Kündigung seitens des Gastes am Tag der geplanten Anreise erfolgt. Auf das Ausfallgeld kann das Naturfreundehaus Rahnenhof ganz oder teilweise verzichten, wenn und
    soweit die gebuchten Leistungen statt von dem Gast von Dritten in Anspruch genommen und bezahlt werden, oder, soweit dies der Gast nachweist, der Ausfall des Naturfreundehaus Rahnenhof geringer war.
  • Das Naturfreundehaus Rahnenhof ist aus sachlich gerechtfertigtem Grund berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Gerechtfertigte Gründe sind beispielsweise, wenn höhere Gewalt oder andere vom Naturfreundehaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung
    des Vertrages unmöglich machen, Zimmer unter irreführenden oder falschen Tatsachen, z.B. den Gast oder den Zweck betreffend,
    gebucht wurden, sowie wenn das Naturfreundehaus die berechtigte oder unberechtigte Annahme hat, dass die Inanspruchnahme
    des oder der Zimmer den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Naturfreundehauses Rahnenhof ge-
    fährden könnte. Ist der Rücktritt des Naturfreundehauses berechtigt, hat der Gast keinen Anspruch auf Schadenersatz.
  • Im Naturfreundehaus Rahnenhof dürfen keine Haustiere egal welcher Art und Größe übernachten. Sollte ein Gast diese Vorschrift missachten, ist der Rahnenhof berechtigt, sofort nach Bekanntwerden des Umstandes die Räumung des oder der Zimmer zu
    verlangen. Der Gast verpflichtet sich, den gebuchten Aufenthalt in voller Höhe und für den kompletten gebuchten Zeitraum zu
    bezahlen
  • Das Naturfreundehaus Rahnenhof ist verpflichtet, die reservierten Zimmer am Anreisetag ab 15.oo Uhr zur Verfügung zu stellen.
    Wann immer möglich, werden Zimmer auch früher zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf eine frühere Übergabe besteht nicht.
  • Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Abreisetag bis 10.oo Uhr zur Verfügung. Verlässt der Gast das Zimmer erst nach 10.oo Uhr, kann das Naturfreundehaus Rahnenhof bei einer zur Verfügungstellung bis 16.oo Uhr 50%, ab 16.oo Uhr 100% des Übernachtungspreises für diesen Tag zusätzlich verlangen.
  • Durch den Gast oder seine Angehörigen beschädigte oder zerstörte Einrichtungsgegenstände der Zimmer oder der Anlage müssen vom Gast dem Naturfreundehaus gemeldet und ersetzt werden.
  • Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des für den
    Sitz der NaturFreunde Ortsgruppe Frankenthal e.V. zuständigen Gerichtes vereinbart.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Unschwer zu erkennen: wir können in einigen Punkten ganz schön biestig werden. Dies gilt vor allem dann, wenn wir gebuchte Zimmer
nicht mehr vergeben können, weil Gäste nicht anreisen können oder wollen. Um eine solche für beide Seiten ziemlich unangenehme
Situation und (unnötige) Kosten von vorneherein zu vermeiden, empfiehlt sich der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung.
Wir arbeiten hier beispielsweise mit der Europäischen Reiseversicherung AG zusammen.